Wohnbereich „Horizont I“

Im Wohnbereich „Horizont I“ werden zwölf Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren, im Falle von einer Hilfegewährung nach § 41 auch darüber hinaus, betreut. Der Schwerpunkt liegt hier in der Verselbstständigung der Jungen in allen Bereichen des täglichen Lebens. Das Angebot richtet sich an Jugendliche welche aus unterschiedlichsten Gründen auf lange Sicht nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Hierunter zählen Jugendliche jeder Nationalität, wie zum Beispiel unbegleitete minderjährige Asylsuchende, welche aufgrund von Krieg, Verfolgung, schweren Menschenrechtsverletzungen oder Ähnlichem ihr Herkunftsland und damit auch ihre Familie und ihr gewohntes Umfeld verlassen haben. Weiterhin finden diese bei uns ein neues zu Hause, deren Eltern eine Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes nicht möglich ist und das Kindeswohl nicht mehr ausreichend gewährleisten werden kann. Die Zielgruppe ist daher heterogen gestaltet.

Der Wohnbereich bildet einen Verselbstständigungsbereich, der sich an die enger gestaltete Betreuung im Wohnbereich „Horizont II“ anschließt.

Das Wohn- und Betreuungsangebot ist nicht geeignet für Jugendliche in Schwangerschaft oder mit einer manifestierten Substanzabhängigkeit.