Rechtliche Grundlagen

Die Wohngruppe „8M Horizont“ ist eine stationäre Hilfeform nach § 34 SGB VIII.
In Ausnahmefällen kann jedoch auch eine Hilfe nach § 42 SGB VIII installiert werden.
Die Hilfeplanung und Gewährung der Mitwirkung und Beteiligung des Klienten und seines gesetzlichen Vormundes erfolgt gemäß § 36 SGB VIII.

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