Die Wohngruppe „8M Horizont“ ist eine stationäre Hilfeform nach § 34 SGB VIII.
In Ausnahmefällen kann jedoch auch eine Hilfe nach § 42 SGB VIII installiert werden.
Die Hilfeplanung und Gewährung der Mitwirkung und Beteiligung des Klienten und seines gesetzlichen Vormundes erfolgt gemäß § 36 SGB VIII.